Verein

Unsere Weiterentwicklung mit neuem Namen

Wie lange ist ein Flüchtling ein Flüchtling? Warum reden wir immer noch von „Gastarbeitern in dritter Generation“?
„Junge Flüchtlinge Rastatt e.V.“ – unter diesem Namen sind wir Ende 2015 gestartet. Seither haben wir besonders Kindern und Jugendlichen geholfen, damit sie besser Deutsch lernen, sich in der Schule gut entwickeln oder auch eine Ausbildungsstelle finden.

Das war die Idee von Professor Heinrich Herbstreith, unserem Gründungsvater und 1. Vorsitzenden, der 2016 leider viel zu früh verstorben ist und dem wir viel zu verdanken haben!

Seit unserer Vereinsgründung haben wir dazu gelernt. Wenn wir junge Menschen unterstützen, dann helfen wir natürlich auch ihren Familien. Unsere Zuwendung endet nicht mit dem 18. Lebensjahr. Unsere Namenänderung steht für Weiterentwicklung.

 

Unser Vorstand und unser Beirat

2020 wurden in den Vorstand gewählt:

  • Ute Kretschmer-Risché (1. Vorsitzende),
  • Marcus Reuter (Stellvertreter und Kassenwart)
  • Mouhnnad Ismail Agha (Schriftführer)

Diese Wahl wurde 2021 bestätigt.

In unserem Beirat sind: Lisa Dorff, Sybille Kirchner, Andrea Metzger und Jutta Wolf

 

Unser Leitbild

1.

Unser Grundgesetz gibt die Leitlinien vor: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Wir akzeptieren keine Gewalt gegen Menschen, keine Gesetzesverstöße und keine radikalen Ansichten. Wir setzen uns ein für eine Gesellschaft ohne Vorurteile, Ausgrenzung oder gar Gewalt.

 

2.

Wir werten nicht, warum jemand zu uns nach Rastatt gekommen ist. Für uns zählt die Zeit, in der jemand bei uns lebt und vielleicht auch nur vorübergehend Heimat findet. Wir wollen Integration fördern und gemeinsam nach Perspektiven suchen.

Leitbild Herzenswärme

3.

Wir treten für eine soziale Gesellschaft mit Herzenswärme ein, in der niemand vergessen wird und ausgegrenzt werden darf.

Leitbild Familie

4.

Wir rufen auf zu Toleranz gegenüber Andersgläubigen und zu Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Kinder und Jugendliche genießen unseren besonderen Schutz und unsere Förderung. Wir erwarten aber auch den Willen zur Integration, dazu gehört die Bereitschaft, unsere deutsche Sprache zu lernen.

Leitbild Austausch

5.

Wir arbeiten mit den Verantwortlichen in Verwaltungen und zuständigen Organisationen zusammen.

 

6.

Unsere Tätigkeitsbereiche sind freiwillig und gemeinnützig. Diese hängen von den gerade zur Verfügung stehenden ehrenamtlichen Helfern und deren Kenntnissen sowie Kapazitäten ab und können nicht eingefordert werden. Wir helfen nach bestem Wissen und Gewissen. Jeder Aktive spricht seine Aktivitäten mit dem Vorstand ab.

Leitbild Dankeschön

7.

Wir engagieren uns unentgeltlich. Wir freuen uns über ein Dankeschön, fordern es aber nicht für unser Engagement ein. Wir drängen uns nicht auf.

 

8.

Wir behandeln alle Informationen, die wir bekommen, vertraulich. Wir nutzen diese bei Bedarf im Sinne der Betroffenen ausschließlich bei unserem notwendigen Austausch, z.B. mit Behörden, Ärzten, Schulen …

 

9.

Wir bedenken alle Auswirkungen unseres Tuns und unserer Gespräche. Dazu verpflichten wir uns und jeden neuen Aktiven, den wir darüber informieren.

Leitbild Okay

10.

Wir wissen, dass es für Integration keine einfachen Lösungen gibt und dass es zu Spannungen kommen kann, wenn Menschen unterschiedlicher Kulturen, Religionen und Weltanschauungen aufeinandertreffen. Wir setzen darauf, dass Integration gelingen kann, wenn viele daran mitwirken, offen aufeinander zugehen und sich mit Respekt und Wertschätzung begegnen. Wir freuen uns über vielfältige Kontakte, die unser Leben bereichern.


Unsere Satzung

Mitglied werden

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte gemäß DSGVO

  1. Der Verein für Internationale Vielfalt Rastatt e.V. erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten (Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, etc.) zur Mitglieder- und Beitragsverwaltung sowie zur Außendarstellung.
  2. Durch die Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung stimmen die Mitglieder der
    • Erhebung,
    • Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung),
    • Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft.
  3. Die erhobenen Daten werden 2 Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.
  4. Das Mitglied stimmt zu, über Veranstaltungen und Neuigkeiten, z.B. in Form eines Newsletters oder per Mail informiert und direkt kontaktiert werden zu können.
  5. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der DSGVO das Recht auf
    • Auskunft (Art. 15) über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung,
    • Berichtigung (Art. 16) seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit,
    • Löschung (Art. 17) oder Sperrung seiner Daten.